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Urheberrechte und Nutzungsrechte für Sachbuchautoren

Urheberrechte und Nutzungsrechte für Sachbuchautoren sind eine Welt für sich. Bilder und Zitate, Buchtitel und bestimmte Begriffe unterliegen unterschiedlichen Rechtsbindungen: Titelrecht, Urheberrecht, Markenrecht. Klären Sie diese Fragen vor irgendeiner Form von Veröffentlichung. Sonst kommen unter Umständen Abmahnungen auf Sie zu. Und das kann teuer werden, wie ich selbst einmal schmerzhaft erfahren habe. Ich hatte einen markenrechtlich geschützten Begriff verwendet. Resultat 12.000 Euro weg.

Übrigens: Diese Ausführungen sind keine Rechtsberatung. Für Einzelfallprüfungen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.

Rechtsfragen zu klären, gilt auch für Vermarktungsmaßnahmen, die wir empfehlen. Wenn Sie weit vor Veröffentlichung einen Blog zu Ihrem Buch starten und Social Media Verbreitung nutzen, sollten bereits alle rechtlichen Themen geklärt sein – insbesondere der Titelschutz, Zitate und verwendete Bilder.

Titelfreiheit prüfen und für Titelschutz sorgen  

Suchen Sie Ihren Wunsch-Titel für Ihr Buch bei Amazon, über Google und bei der Titelanzeige des Deutschen Buchhandels. Ist der Titel nicht auffindbar, sind Sie voraussichtlich auf der sicheren Seite. Nicht garantiert! Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Fachanwalt.

Weitere Info: http://www.buchhandel.de/

Bildrechte beachten: Urheberrecht und Nutzungsrecht

Probleme zu Urheberrecht und Nutzungsrechten sind nicht zu erwarten, wenn Sie Bilder verwenden, die Sie selbst hergestellt haben. Sie haben selbst fotografiert, Grafiken selbst erstellt, Zeichnungen und Illustrationen gezeichnet. Die Urheberrechte liegen bei Ihnen. Dann können Sie die Bilder einsetzen, wenn Sie keine Persönlichkeits- oder sonstige Rechte verletzen (Jugendgefährdung etc.). Also ganz vorbei ist der Ritt mit dem Recht auch dann noch nicht.

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Persönlichkeitsrechte, Beiwerk, öffentliche Person

Bei Fotografien, auf denen andere Personen abgebildet sind, benötigen Sie das Einverständnis dieser Personen, um das Foto öffentlich zu machen. Eine Ausnahme stellen Fotos mit sogenannten Personen der Öffentlichkeit (Bundeskanzlerin, Fußballstar, Künstler) bei öffentlichen Veranstaltungen dar. Fremde und unbekannte Personen, die Sie bei öffentlichen Veranstaltungen ablichten, beispielsweise in einem Bild eines Publikums, einer Zuschauermenge, gelten als sogenanntes Beiwerk und dürfen veröffentlicht werden.

Das kennen Sie schon: Sind Sie bei Bildern und anderen Inhalten unsicher, ob Sie sie veröffentlichen dürfen, konsultieren Sie einen Fachanwalt für Medienrecht.

Kaufbilder – Stockbilder – lizenzfreie Bilder

Sie können Bilder zu jedem beliebigen Thema bei Bildagenturen einkaufen und für das Titelbild oder als Themenbilder in Ihrem Sachbuch einsetzen. Themenbilder sind in der Regel metaphorische Bilder, die eine vergleichende Aussage zu einem bestimmten Thema liefern. Beispielsweise die Justizia für rechtliche Themen oder ein Thema zu Ungerechtigkeit.

Diese Bilder sind teilweise günstig zu bekommen – etwa ab 3 Euro pro Bild für E-Book-Einsatz (Auflösung: 72 dpi), etwa ab 10 Euro für Printeinsatz (300dpi). Sie können dafür jedoch auch einige hundert Euro pro Bild ausgeben, wenn Sie exklusive Bilder haben möchten. Die Bandbreite ist immens. Der Nachteil günstiger Stockbilder ist deren Beliebigkeit und die Tatsache, dass sie von vielen Leuten auf Webseiten, in Newslettern, Präsentationen und Büchern eingesetzt werden. Da ist es manchmal besser, auf ein „schwaches „Bild zu verzichten.

Kostenfreie Bilder und Lizenzen - Bilderportale

Viele Portale wie beispielsweise www.unsplash.com oder www.pixabay.com  bieten kostenfreie Bilder auch zum kommerziellen Einsatz an. Das klingt erst einmal verlockend. Zwei Dinge jedoch können diese Suppe versalzen: Diese Bilder werden tausendfach genutzt und zeigen dem Leser, dass Sie die Billigvariante gewählt haben… und: Ändern diese Portale Ihre Bedingungen, können bereits eingesetzte Bilder plötzlich kostenpflichtig werden.

Bei elektronischen Varianten wie E-Book, Blog oder Social Media können über Nacht kostenpflichtig gewordene Bilder einfach ausgetauscht werden – für eine Printvariante haben dann ein echtes Problem an der Backe.

Empfehlung: Setzen Sie für Ihr Sachbuch grundsätzlich gekaufte oder selbst erstellte Bilder oder Grafiken ein

Bildeinsatz, Technik und Lizenzen

Für den Einsatz in einem Buch benötigen Sie Bilder mit 300dpi Auflösung und eine passende Größe (z.B. A5). Sie bekommen Bilder dieser Größe, also druckfähige Bilder, bereits ab 10 bis 20 Euro mit den entsprechenden Rechten für eine weltweite Veröffentlichung im Buch. Bilder mit geringerer Auflösung verpixeln und sehen unscharf aus. Ihr Buch verliert sofort an Qulität.

Empfohlene Nutzungsrechte beim Bilderkauf: lizenzfrei... unabhängig von Auflagengröße... weltweit und zeitlich unbegrenzt ... in elektronischen und gedruckten Medien... Original veränderbar. Beispiel für Lizenzkategorien: https://de.123rf.com/license_summary.php


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Fazit – auf der sicheren Seite

Bevor Sie etwas veröffentlichen, klären Sie alle relevanten Urheberrechte und Nutzungsrechte wie Titelrechte, Markenrechte und Bildrechte. Dazu sind grundsätzlich Urheberrechte zu berücksichtigen. Stammen Inhalt, Know-how, eine Methode ein Prozess von einer anderen Person, einer Gruppe oder einer Organisation, zitieren Sie korrekt.

Kommen reale Personen, die Sie mit Namen nennen, in Ihrem Buch vor, lassen Sie diese Passagen persönlich freigeben. Das kann in Beispielen oder Geschichten der Fall sein. Echtnamen sind authentischer als Redaktionsnamen – Motto: (Anm.: Name vom Autor geändert). Echte Namen sind auch echte Referenzen, was in Sachbüchern einen schönen Zusatzeffekt bedeutet: Interesse an Ihrem Angebot.

Beispiel Einsatz von Realpersonen

Zu Beginn des Business Coachings sieht Daniel Mustermann keinerlei Aussicht auf Erfolg. Er ist verzweifelt und sieht kein Licht am Ende des Tunnels. „Ich habe schon viel probiert“, so Mustermann, „nichts hat geholfen. Vor jeder größeren Präsentation bekomme ich Zustände. Das Ergebnis ist eine Katastrophe.“ Meine Frage dazu: „Was wollen Sie dann hier!?“

Nach drei Sitzungen mit dem Klienten haben wir den Kontinent gewechselt. Daniel Mustermann: „Ich kannte die Sparringmethode noch nicht. Das ist der Hammer. Allein durch unser Präsentations-Sparring laufen meine Präsentationen jetzt entspannt und ich bekomme viel positives Feedback. Wobei ich allerdings sagen muss, Ihre Methode ist ganz schön hart.“

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Bildnachweise:
Foto von Art Lasovsky auf Unsplash
Foto von Mateus Campos Felipe auf Unsplash
Foto: anastasia-zhenina-XOW1WqrWNKg-unsplash

 









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